Möchten Sie Grundstücksbesitzer auf Ihrer Homepage gezielter bei einer Scheidung ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Möchten Sie Grundstücksbesitzer auf Ihrer Homepage gezielter bei einer Scheidung ansprechen und diese zur Kontaktaufnahme verleiten?
Haben Sie sich vor Kurzem von Ihrer Frau oder Ihrem Mann scheiden lassen und sind Sie gemeinsam zum Entschluss gekommen, dass Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten? Dann übernehmen wir gerne eine professionelle Wertermittlung für Sie. Dabei berücksichtigen wir unter anderem, ob das Grundstück bereits bebaut worden ist oder nicht, ob es sich um Bauerwartungsland handelt und in welcher Lage sich Ihr Grundstück befindet. Auf Wunsch können wir Ihr Grundstück auch diskret verkaufen.
Sind beide Partner mit dem Verkauf des Grundstücks einverstanden, ist das der Idealfall. Dieser tritt allerdings nicht immer ein – und dann wird es kompliziert, zum Beispiel dann, wenn der eine das Grundstück behalten und der andere es verkaufen möchte. Doch auch in diesem Fall beraten wir Sie gerne über mögliche Optionen, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Realteilung eines Grundstücks mit Immobilie
Diese Lösung ist nicht ganz unkompliziert, aber unter gewissen Voraussetzungen möglich: die Realteilung eines Grundstücks mit Immobilie. Voraussetzung dafür ist, dass auf dem Grundstück eine Immobilie steht, die gut in zwei eigenständige Einheiten aufgeteilt werden kann. Dann ist auch die Teilung des Grundstücks in zwei Flächen möglich, die wiederum jeweils einen eigenständigen Grundbucheintrag erhalten. Ist die Realteilung offiziell erfolgt, können die Eigentümer ihren Anteil vermieten, verpachten oder verkaufen.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Realteilung nicht immer sinnvoll ist, zum Beispiel dann nicht, wenn die Realteilung dazu führt, dass ein noch unbebautes Grundstück nicht mehr bebaut werden kann.
Realteilung eines unbebauten Grundstücks
Besitzen Sie ein unbebautes Grundstück, können Sie dieses durch eine Realteilung in zwei Hälften aufteilen, die einzeln im Grundbuch eingetragen werden. Dadurch erhält jeder von Ihnen die Möglichkeit, seinen Anteil zu vermieten, zu verpachten oder zu verkaufen.
Teilungsversteigerung
Bei Eheleuten, die sich so gar nicht einigen können, kommt nur noch eine Teilungsversteigerung in Betracht – eine Art Zwangsversteigerung, die dafür sorgt, dass die Eigentümergemeinschaft am Grundstück beendet wird. Wir plädieren jedoch dafür, dass Sie diese Option nur im äußersten Notfall in Betracht ziehen, denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass Grundstücke bei Teilungsversteigerungen oft unter ihrem Wert verkauft werden.
Sind Sie nicht im Guten auseinander gegangen, können Vieraugengespräche darüber, was nun mit dem gemeinsamen Grundstück geschehen soll, schnell in Streit umschlagen. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin zu uns kommen, können wir einen Streit zwar nicht verhindern, Sie dafür als externer Ansprechpartner aber auf neutraler Ebene über Ihre Optionen beraten und schlichtend zur Seite stehen.
Haben Sie vor, sich weiteren Stress zu ersparen und wünschen Sie sich, den Verkauf Ihres Grundstücks schnellstmöglich abzuschließen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und finden außerdem schnell einen Interessenten, der Ihnen einen zufriedenstellenden Preis zahlt.
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